Entschuldigungspraxis
Die Schulgesetzänderung vom 05.02.2025 sieht eine Änderung der Entschuldigungspraxis vor.
Die Neuregelung lautet:
„Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle der elektronischen oder fernmündlichen Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen.“
In der Praxis bedeutet dies, dass nun eine Entschuldigung per Mail, Telefon oder mündlich (durch die entschuldigungspflichtige Person) ausreicht. Gerne können Sie aber auch weiterhin die Vordrucke im Hausaufgabenheft nutzen.
Sollten Sie zukünftig Ihr Kind per E-Mail entschuldigen wollen, benützen Sie bitte folgende
E-Mail-Adresse:
sekretariat-sommerrainschule@schorndorf.de
Sollten Sie aktuell Ihre Entschuldigung per Mail an die Klassenlehrerin schicken, können Sie dies-nach Absprache – weiterhin tun.
Grundsätzlich sind auch telefonische Entschuldigungen möglich. Allerdings können wir – bei hohem Krankheitsaufkommen- sicherlich nicht alle Anrufe zeitgleich entgegennehmen.
Haben Sie bitte auch Verständnis dafür, dass wir vor den Unterricht nicht mehrere mündliche Entschuldigungen gleichzeitig entgegennehmen können.