Entschuldigungspraxis

Entschuldigungspraxis

„Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle der elektronischen oder fernmündlichen Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen.“

Entschuldigungen per Mail gehen an folgende Adresse:

sekretariat-sommerrainschule@schorndorf.de

Grundsätzlich sind auch telefonische Entschuldigungen möglich. Allerdings können wir – bei hohem Krankheitsaufkommen- sicherlich nicht alle Anrufe zeitgleich entgegennehmen.

Bücherflohmarkt 28.03.2025

Faschingsfeier

Die Sommerrainschule feierte am 28.02.2025 Fasching. Vielen Dank an den Elternbeirat für das tolle Faschingsbüffet.

 

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Informationen zur Pilotschule

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Schul- und Hausordnung

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FAQs 20212022der Sommerrainschule Schornbach

Video zum Üben unseres Tanzerlebnis auf dem Schulhof