Entschuldigungspraxis

Entschuldigungspraxis

„Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle der elektronischen oder fernmündlichen Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen.“

Entschuldigungen per Mail gehen an folgende Adresse:

sekretariat-sommerrainschule@schorndorf.de

Grundsätzlich sind auch telefonische Entschuldigungen möglich. Allerdings können wir – bei hohem Krankheitsaufkommen- sicherlich nicht alle Anrufe zeitgleich entgegennehmen.